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LAG Berlin, 20.06.2003 - 13 Sa 542/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
DDR-Parteiengesetz und Einigungsvertrag; Richtiger Adressat eines Verwaltungsaktes; Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung als Widerspruch; Umdeutung einer eindeutigen Prozesserklärung von Rechtsanwälten; Schadensersatzanspruch wegen einer nachvertraglichen ...
- Judicialis
PartG DDR § 20 b Abs. 2; ; ZGB DDR § 92 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PartG-DDR § 20 b Abs. 2; ZGB -DDR § 92 Abs. 1
Schadensersatzanspruch gegen ehemalige Geschäftsführerin einer SED/PDS-Kontoorganisation - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 13.12.2002 - 91 Ca 15000/01
- LAG Berlin, 20.06.2003 - 13 Sa 542/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 17.06.2003 - 2 AZR 245/02
Mutterschutz - Kündigung nach Zulässigkeitserklärung nach § 9 Abs. 3 MuSchG
Auszug aus LAG Berlin, 20.06.2003 - 13 Sa 542/03
Sollte der Verwaltungsakt jedoch im Wege des Verwaltungsgerichtsverfahrens aufgehoben werden, hat die Beklage immer noch die Möglichkeit einer Restitutionsklage nach § 580 Nr. 6 ZPO (vgl. dazu BAG 17.6.2003 - 2 AZR 245/02 - BAG 26.9.1991 AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit). - BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01
Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung; …
Auszug aus LAG Berlin, 20.06.2003 - 13 Sa 542/03
Nur die Umdeutung nicht auslegungsfähiger, weil eindeutiger Prozesserklärung von Rechtsanwälten, ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ausgeschlossen (vgl. dazu nur BVerwG 12.12.2001, NJW 2002, 1137 ff. m.w.N.). - BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 895/95
Massenentlassung
Auszug aus LAG Berlin, 20.06.2003 - 13 Sa 542/03
An diesen rechtskräftigen Verwaltungsakt ist das Landesarbeitsgericht wie bei anderen rechtskräftigen Verwaltungsakten, die für einen Rechtsstreit in Bezug auf ein Arbeitsverhältnis vorrangig sind, gebunden (vgl. nur BAG 24.10.1996, BAGE 84, 267 ff. m.w.N.).